Die Ausbildung zum diplomierten Juristen erfolgt in Österreich und Deutschland. In Österreich wird der Titel "Diplom-Jurist" von Absolventen eines juristischen Studiums verliehen, während in Deutschland der Abschluss als "Diplom-Jurist" eine Variante des ersten Juristischen Staatsexamens ist.
In Österreich ist das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in der Regel ein fünfjähriges Studium. Absolventen erlangen nach erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad "Magister der Rechtswissenschaften" (Mag. iur.) und können sich als Diplom-Jurist bezeichnen.
In Deutschland wird der Titel "Diplom-Jurist" im Rahmen des ersten Juristischen Staatsexamens vergeben. Dieser Abschluss berechtigt zur Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung des zweiten Juristischen Staatsexamens, das zur Befähigung zum Richteramt oder zum Anwaltsberuf führt.
Ein Diplom-Jurist in Deutschland hat in der Regel ein Studium von mindestens acht Semestern absolviert und umfangreiches juristisches Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten erworben. Diplom-Juristen arbeiten häufig als Juristen in Unternehmen, Behörden, Anwaltskanzleien oder in der freien Wirtschaft.
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